Sorgfaltswidrig ist ein Verhalten, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die damit bewirkte Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen können und müssen und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat. Der Umfang der Sorgfaltspflicht kann je nach den Umständen in gesetzlichen Vorschriften oder auch aus allgemein anerkannten Sicherheitsempfehlungen, Richtlinien, Merkblättern und dergleichen umschrieben sein, wie sie etwa von Betrieben, Standesorganisationen oder anderen privaten oder halbprivaten Vereinigungen und Kommissionen herausgegeben werden (NIGGLI/