mg per os) einzunehmen. Zur Symptomlinderung konnten der Arm gekühlt und Schmerzmittel genommen werden. Am Folgetag war eine ambulante Wundkontrolle notwendig. Dem Privatkläger wurde eine zweitägige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Dementgegen nahm die Beschuldigte die Wunde nur als ca. zwei cm langen Kratzer mit Zahnabdrücken wahr, welche minim geblutet habe. Dazu ist festzuhalten, dass die Beschuldigte die Verletzung nur unmittelbar nach der Bissattacke sehen konnte.