Seite 1/5 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3763 chende Aussage des Privatklägers hin entstanden sein, weshalb ihr kein objektives Gewicht zukommt. Damit gibt es keine objektiven Hinweise darauf, wie oft X. zugebissen hat. Es ist wiederum vom für die Beschuldigte günstigeren Sachverhalt auszugehen, nämlich dass der Hund einmal zubiss.