Ähnlich verhält es sich mit der Frage, wie oft X. den Privatkläger gebissen hat. Der Privatkläger sagte aus, dass er mehrmals gebissen worden sei, wobei er sich nicht an die genaue Anzahl Bisse erinnere. Zudem räumte er ein, unter Schock gestanden zu haben. Die Beschuldigte führte aus, dass sie gesehen habe, dass der Hund einmal zugebissen habe, wobei sie nicht den ganzen Vorfall mitbekommen habe, da sie zu Beginn den Rücken zur Strasse zugewandt gehabt habe. Die Feststellung im Spitalbericht, wonach der Hund mehrere Male zugebissen habe und einzig die dicke Jacke tiefere Verletzungen verhindert habe, dürfte auf entspre-