Doch betraf diese Strafanzeige einen anderen Vorfall, bei dem es um den gegen die Polizei erhobenen Vorwurf des Hausfriedenbruchs ging. Die Motivation des Beschuldigten für die strittigen Aufnahmen vom 27. November 2018 war die Dokumentation der in seinen Augen skandalösen Unterbringungssituation der suizidgefährdeten Patientin im PZA Herisau. Soweit erkennbar, war dieses Vorgehen aber nicht zwingend notwendig und es bestanden legale Handlungsalternativen, indem zuerst alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären.