Bahnhofshalle, die einer breiten Öffentlichkeit frei zugänglich sind, besteht kein Zweifel, dass diese grundsätzlich gefilmt und fotografiert werden dürfen. Zwar ist einzuräumen, dass sich aus dem öffentlichen Zweck des Spitalbetriebes durchaus ein grundsätzlicher Anspruch der Öffentlichkeit ergibt, zu erfahren, wie die räumliche Situation beim Spitalverbund und insbesondere im PZA Herisau ausgestaltet ist. Mit Blick auf das Behandlungsgeheimnis und den Datenschutz der Patienten hat die Öffentlichkeit aber kein Recht auf jederzeitigen Einblick in die Räumlichkeiten eines Spitals. Besonders gilt dies für eine psychiatrische Klinik mit ihren besonders verletzlichen Patienten.