Ob es sich dabei um einen massiven Rollladen oder um ein leichtes Rollo gehandelt hat, ist dabei nicht relevant. Entscheidend ist vielmehr, dass irgendeine Art von (Sicht)schutz nach aussen bestand, der verhinderte, dass jedermann grundsätzlich Zugang oder auch Einsicht hatte. Bei einem Isolierzimmer einer Psychiatrischen Anstalt handelt es sich nicht um einen der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Ort.