Seite 1/4 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3764 Dabei wird seitens des Beschuldigten bestritten, dass eine rechtliche und/oder sachliche Grundlage bestanden habe, die Patientin aus dem von der KESB angeordneten Setting in C. zu entfernen und erneut in die psychiatrische Klinik zu bringen.