Er sollte mit der Patientin in einer Wohngemeinschaft mit einer 24-Stunden-Präsenz leben, um einen weiteren Verbleib von F. im PZA Herisau zu verhindern. Laut Schilderung des Beschuldigten sei F. dann am 16. November 2018 aus dem PZA Herisau ausgetreten und das besondere Betreuungskonzept für sie sei buchstabengetreu wie von der KESB vorgeschrieben umgesetzt worden. Insbesondere habe die Patientin die Wohnung auch verlassen dürfen, wobei er sie begleitet habe. In den Tagen darauf sei es jedoch zu verschiedenen Zwischenfällen gekommen, welche die Kantonspolizei veranlasst habe, F. wieder ins Psychiatrische Zentrum nach Herisau zu verbringen.