Mit Kollegialentscheid der KESB Appenzell Ausserrhoden vom 16. November 2018 wurde sie im Rahmen des individualisierten Konzepts „Anna“ unter der Verantwortung des Vereins D. in einem Sondersetting in einer eigens für sie angemieteten Wohnung in C. fürsorgerisch untergebracht. Dabei wurde der Agoge K., der Beschuldigte des vorliegenden Verfahrens, als vorläufige Hauptbetreuungsperson für sie eingesetzt. Er sollte mit der Patientin in einer Wohngemeinschaft mit einer 24-Stunden-Präsenz leben, um einen weiteren Verbleib von F. im PZA Herisau zu verhindern.