2.3.2 Tatumstände Nicht ausgeklammert werden kann vorliegend die Krankengeschichte der betroffenen jungen Patientin, welche sich in der fraglichen Nacht im Isolierzimmer des PZA Herisau aufhielt. Aus den Akten ergibt sich, dass F. an einer voraussichtlich nicht heilbaren Impulsstörung mit Durchbrüchen, selbstverletzenden und fremdgefährdendem Verhalten, impulsartigen Weglauftendenzen sowie an suizidalen Handlungen leidet. Mit Kollegialentscheid