Dieser Brief nimmt ausdrücklich Bezug zum Vorfall vom 4. Januar 2012. Er legt die Überlegungen der Beklagten dar. Er hat folgenden Inhalt: „Mit Mail vom 14. Januar 2012 erkundigen Sie sich bei unserer Betriebsleiterin, Frau S., nach den Beweggründen, weshalb einer Gruppe aus ihrer Schule definitiv der Zutritt zu unserem Heilbad verwehrt wurde. Als Geschäftsleiter des Heilbad X. nehme ich hiezu wie folgt Stellung: 1. Trägerschaft des Heilbades X .ist eine private Aktiengesellschaft, die keinerlei öffentlichen Verpflichtungen untersteht.