(Institutionsleiter HPS) sind sich alle einig, dass sämtliche Kinder mindestens sechs Jahre alt gewesen sind. S. (Betriebsleiterin Heilbad X.) behauptete hingegen, die Kinder seien alle unter sechs Jahre alt gewesen. So seien einige Kinder mit dem Buggy unterwegs gewesen, wobei Buggy für sie gleich Kleinkind bedeute. Ausweise habe sie aber nicht verlangt. Auch T. (ehemalige Angestellte Heilbad X.) erklärte, dass einige Kin¬der mit dem Buggy unterwegs waren und zum Teil sehr klein gewesen wären. Weitere Gründe für die Wegweisung der Gruppe wurden gemäss G. (Betreuerin HPS) anlässlich des Gesprächs nicht genannt.