Weil gemäss Hausordnung Kleinkinder aus Rücksicht auf die anderen Badegäste Werktags jedoch erst ab 13.00 Uhr baden dürften, habe sie die Gruppe abweisen müssen. Dass eine entsprechende Regelung besteht, die ohne Ausnahme durchgesetzt werde, hat L. (kaufmännische Angestellte Heilbad X.) bestätigt. G. (Betreuerin HPS) ihrerseits bestritt, dass sie wegen dem Alter der Kinder weggewiesen worden seien. Das Alter sei anlässlich des Gesprächs kein Thema gewesen. Ihrer Aussage lässt sich jedoch entnehmen, dass die Gruppe auch mit der Begründung abgewiesen wurde, dass sie die Ruhe der anderen Badegäste stören könnte.