2.3 Sachverhalt a) Beweisthema Unbestritten ist, dass Ende Dezember 2011 eine telefonische Anfrage der Heilpädagogischen Schule H. (nachfolgend HPS) für regelmässige Besuche (alle 14 Tage) von Behindertengruppen erfolgte. Unbestritten ist ferner, dass am 4. Januar 2012 eine Gruppe behinderter Kinder mit Betreuungspersonen um Einlass bei der Beklagten bat. Unbestrittenermassen hatte der Geschäftsleiter und Verwaltungsrats-präsident der Beklagten in der Folge am 25. Januar 2012 an die HPS einen Brief diesbezüglich geschrieben. Umstritten ist jedoch, was am 4. Januar 2012 am Empfang konkret besprochen wurde und warum die Gruppe an jenem Tag das Bad letztlich nicht besuchte.