StPO den Sachverhalt, welcher der beschuldigten Person zur Last gelegt wird. Die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl muss den Anforderungen an eine Anklage genügen (Christian Schwarzenegger, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich/Basel/Genf 2010, N 3 zu Art. 353) und die Erfordernisse des Anklagegrundsatzes erfüllen (Niklaus Schmid, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. A., Zürich/St.Gallen 2013, Art. 9 N 5 sowie N 3 zu Art. 353). Art. 325 Abs. 1 lit.