Aus den Erwägungen: 2.2 Der Abänderungsprozess dient unter anderem der Anpassung der Unterhaltspflicht an die veränderten Verhältnisse (Daniel Summermatter, Zur Abänderung von Kinderalimenten, in: FamPra.ch 2012, S. 49). Der Begriff der Aktivlegitimation zielt auf die Frage, ob die klagende Partei das Recht hat, das eingeklagte Recht oder Rechtsverhältnis geltend zu machen. Fehlt sie, so fällt das Gericht ein Sachurteil in Form einer Klageabweisung (Spühler/Dolge/Gehri, Schweizerisches Zivilprozessrecht und Grundzüge des internationalen Zivilprozessrechts, Bern 2010, 5. Kapitel, N 105; Markus Kriech, in: Brunner/Gasser/Schwander [Hrsg.], Kommentar Schweizerische Zivilprozess-