habe das Geld erhalten. Das ist so für mich in Ordnung. Meine Gebrauchsgegenstände kannst Du natürlich behalten. Die kannst Du sicher gebrauchen. (...)“. Zwischen den Parteien ist der Aussagegehalt dieser Mitteilung der Klägerin umstritten. Während sich der Beklagte auf den Standpunkt stellt, die Klägerin habe mit dieser Mitteilung eine Saldo-Erklärung abgegeben und damit erklärt, auf weitere Forderungen gegenüber dem Beklagten zu verzichten, beharrt die Klägerin darauf, dass sie mit dieser Mitteilung lediglich den Erhalt der Zahlung habe bestätigen wollen.