len - einige praktische Hinweise, AJP 2003, S. 453 f.) Nun gibt es aber eine Reihe von multi- und bilateralen Staatsverträgen, die dem IPRG vorgehen (Art. 1 Abs. 2 IPRG). Dazu gehören etwa das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA) und das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.9.1988 (LugÜ). 1. In den Geltungsbereich des MSA fallen unter anderem Anordnungen über die Obhut und den persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern (D. Trachsel, a.a.O., S. 445).