Sachverhalt: Beide Parteien sind deutsche Staatsangehörige. Der Ehemann wohnt in Spanien, die Ehefrau in L. Die beiden minderjährigen Töchter halten sich bei ihrer Mutter in der Schweiz auf. Die Ehefrau hat am 29. Januar 2004 beim Kantonsgerichtspräsidium ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen eingereicht. Am 14. August 2003 hat der Ehemann beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin einen Antrag auf Ehescheidung gestellt. Die entsprechenden Schriftstücke sind der Ehefrau am 1. Dezember 2003 im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens ausgehändigt worden.