Die Umstände, welche die Ehefrau zu diesem Vorgehen bewogen haben, sind hier - wie bereits bei der Prüfung des Verschuldens im Strafurteil - ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist wohl sicher richtig, dass sich die Beziehung der Parteien seit einiger Zeit äusserst schwierig gestaltete und die Ehefrau unter im Strafverfahren dokumentierten, wiederkehrenden Gewaltexzessen des Ehemannes zu leiden hatte.