Ehefrau mit ihren beiden Töchtern besprochen hatte, den Ehemann anlässlich einer Ferienreise zu vergiften. Ein Freund einer Tochter wurde damit beauftragt, das nötige Gift aufzutreiben. Die Ehefrau machte dabei Pläne für den gesamten Tatablauf und bestimmte auch den Tatzeitpunkt. Später, als die Beteiligten realisierten, dass es schwierig war, ein geeignetes Gift zu beschaffen, erklärte sich die Ehefrau damit einverstanden, dass der Ehemann erschossen werden sollte und erstellte zuhanden des bereits kontaktierten Schützen eine genaue Personenbeschreibung des zukünftigen Opfers. Damit hatte sie die Tatherrschaft aus den Händen gegeben: