Aus den Erwägungen: Die Ehefrau beantragt, es sei ihr ein angemessener nachehelicher Unterhalt zuzusprechen. Zur Begründung ihres Antrags lässt die Ehefrau im Wesentlichen ausführen, sie sei aufgrund ihrer Invalidität auf Unterhaltsbeiträge angewiesen, da die IV-Rente nicht ausreiche, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Ehemann verweigert die Zahlung eines Unterhaltsbeitrags mit der Begründung, die Ehefrau habe versucht, ihn umzubringen bzw. umbringen zu lassen. Sie sei vom Obergericht von Appenzell A.Rh. in der Zwischenzeit rechtskräftig verurteilt worden wegen Vorbereitungshandlungen zu einem Tötungsdelikt. Dabei handle es sich um eine schwere Straftat.