U. Löhle (bei: E. Peter, Verkehrsunfallrekonstruktion, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen) ergibt sich für das Vorbeifahren an einem 12 m langen Postauto mit einem ca. 4,5 m langen Personenwagen ein Gesamtüberholweg von 55,5 m und eine Gesamtüberholzeit von 6,8 Sekunden. Diese Werte ergeben sich im Wesentlichen aus den Angaben des Angeklagten, auf die zu seinen Gunsten abgestellt wird, und aus den dem Berechnungsmodell zugrunde liegenden Standardwerten. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte zunächst relativ vorsichtig am Postauto vorbei fuhr und erst zuletzt stark beschleunigte.