Nach eigenen Angaben fuhr der Angeklagte vorsichtig und im Schritttempo wegen des für ihn erkennbaren Fussgängerstreifens. Erst als er die Lichtkegel des entgegenkommenden Fahrzeugs sah und sich noch neben dem Postauto befand, gab er - wie er sagte - Vollgas, um schnell wieder auf seine Fahrbahn einspuren zu können. Nach dem Berechnungsmodell nach Dr. phys. U. Löhle (bei: E. Peter, Verkehrsunfallrekonstruktion, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen) ergibt sich für das Vorbeifahren an einem 12 m langen Postauto mit einem ca. 4,5 m langen Personenwagen ein Gesamtüberholweg von 55,5 m und eine Gesamtüberholzeit von 6,8 Sekunden.