Weiter hatte er zu berücksichtigen, mit welcher Geschwindigkeit ein entgegenkommendes Fahrzeug in den Raum, den der überblicken konnte, hineinfahren würde. Auf jenem Streckenabschnitt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt. Ein mit 80 km/h fahrendes Fahrzeug legt in einer Sekunde eine Strecke von 22 m zurück; bei 70 km/h sind es 19,4 m und bei 60 km/h 16,6 m. Die etwa 73 m des für den Angeklagten 136 B. Gerichtsentscheide 3444