Als sich der Angeklagte mit seinem Fahrzeug neben dem Postauto befand, kam ihm aus Richtung Teufen ein Fahrzeug entgegen. Der Angeklagte beschleunigte sein Fahrzeug, um vor dem Kreuzen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug wieder auf seine Fahrbahn zu gelangen. Der Lenker des entgegenkommenden Fahrzeugs machte eine Vollbremsung und rutschte mit blockierten Rädern rechts in eine Stützmauer. Die beiden Fahrzeuge kreuzten jedoch ohne zu kollidieren. 135 B. Gerichtsentscheide 3444