Die Aufnahme einer Tätigkeit im kaufmännischen Bereich wäre dem Angeklagten sehr wohl zumutbar. Seine Abneigung gegen Büros und die Bevorzugung eines künstlerisch-kreativen Lebens hat er zurückzustellen, wenn er seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen kann. Auch mal hier und mal dort eine Fassadenrenovation reicht nicht aus, um seine Bemühungen, ein regelmässiges Einkommen erzielen zu wollen, zu dokumentieren. Eigentlich hat der Angeklagte seit Jahren nichts unternommen, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Im Gegenteil: Er hat immer nur noch weitere Schulden angehäuft und sein Vermögen zur Deckung des täglichen Bedarfs unter Wert veräussert.