Seinen Ausführungen hinsichtlich seiner Bemühungen, eine feste Anstellung mit geregeltem Einkommen zu finden, ist nichts zu entnehmen, was allfällige konkrete Bemühungen des Angeklagten glaubhaft erscheinen liesse. Hingegen betont der Angeklagte immer wieder, es sei nicht einfach, in seinem Alter eine Stelle zu finden, belegt aber in keiner Weise, wo er sich tatsächlich beworben hat und dann wegen seines Alters abgelehnt wurde.