kleinen Unterschied, dass der Kläger das Wort „Penis“ nicht verwendet habe, sondern lediglich gesagt habe, „es sieht so aus, als ob ,sin’ (H.’s) geschrumpft sei, aber bei mir nicht“. Der Kläger bestreitet diese Bemerkung grundsätzlich nicht. Die Mitarbeiterin M. B. gab zu Protokoll, dass sie sich durch die Bemerkung des Klägers nicht angegriffen gefühlt habe. Die Mitarbeiterin Y. G. sagte aus, dass sie die Bemerkung nicht angenehm gefunden habe. Die Bemerkung des Klägers fällt in den weiteren Bereich der sexuellen Belästigung, denn sie weist einen unerwünschten sexuellen Bezug auf, der über das übliche Mass hinausgeht.