M. B. fragte den Kläger, weshalb dem Heimbewohner H. ein kleineres Urinal angelegt worden sei. Gemäss M. B. antwortete der Kläger, scheinbar werde im Alter das männliche Glied kleiner, und fügte hinzu, dass bei ihm dies nicht der Fall sei. Es funktioniere noch alles bestens. Y. G. schildert den gleichen Gesprächsablauf mit dem 130 B. Gerichtsentscheide 3442