diejenigen Vorfälle als Grund für die fristlose Kündigung in Frage, welche sich innert einer bestimmten Frist vor der Kündigung ereignet hatten. Somit ist zunächst zu prüfen, welche der von der Beklagten gerügten Vorfälle aus zeitlich-formeller Sicht überhaupt als Grund für die fristlose Kündigung dienen können. In einem zweiten Schritt ist dann darauf einzugehen, ob die zu berücksichtigenden Vorfälle als wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren sind. Eine fristlose Kündigung ist gemäss der Lehre und Rechtsprechung in der Regel dann rechtzeitig erfolgt, wenn sie innert 1 – 2 Tage nach Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt wird (Staehelin, a.a.O., N 35 zu Art.