Die vom Arbeitgeber ins Recht gelegten Lohnabrechnungen weisen unter dem Titel „Feriensaldo in Tagen Vormonat“ die angeblichen Feriensaldi für die Jahre 1998 bis 2001 aus. Aus den entsprechenden Aufstellungen wird indessen ersichtlich, dass der Anspruch „Ferienguthaben“ auf den Abrechnungen nicht bewirtschaftet worden ist, sind doch die Feriensaldi der einzelnen Monate stets den Saldi der „Tage Vormonat“ entsprechend. So wird ab Februar 1998 bis Ende 1998 ein Ferienguthaben von konstant 17.5 Tagen ausgewiesen. Ab Januar 1999 bis November 2000 wird ebenfalls ein Ferienguthaben von konstant 17.5 Tagen ausgewiesen. Im Dezember 2000 werden 10 Ferientage in Abzug gebracht.