B. Gerichtsentscheide 3441 wäre der entsprechende Geschäftsverkehr mit Quittungen und Belegen beinahe unmöglich. Die beantragte Expertise vermag an dieser richterlichen Überzeugung nicht zu ändern. Insbesondere ist aber auch zu bemerken, dass ein Gutachten mit Sicherheit die Frage nicht zu beantworten vermag, ob der Buchungstext beim Originalbeleg nachträglich eingeführt worden ist. KGer, 1. Abt., 09.09.2004 3441 Arbeitsvertrag. Beurteilung von Ferien- und Überstundenguthaben hinsichtlich der Verwirkung bzw. Verjährung, der Beweislast für Bezug und Umfang sowie der Abgeltung durch Freizeit.