17 LPG regelt die vorzeitigen Kündigung des Pachtvertrages. Diese Bestimmung bzw. das LPG als solches gibt keine Auskunft über die Folgen einer ungerechtfertigt ausgesprochenen Kündigung bzw. die Möglichkeit der Konversion einer ungerechtfertigt ausgesprochenen ausserordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung. Entsprechend gelangen die Bestimmungen des Obligationenrechtes zur Anwendung. Nach Art. 297 OR können die Parteien aus wichtigen Gründen, welche die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, das Pachtverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.