So kann der Weg mit Bogen angelegt werden, um die Steigung auszugleichen bzw. es können Stufen eingebaut und womöglich ein Geländer zum Festhalten montiert werden, was den Komfort und die Sicherheit gegenüber der heutigen Wegführung sogar bedeutend erhöhen würde. Ein steilerer Weg muss nicht zwingend nachteilig sein. Das Argument der erschwerten Schneeräumung ist auch zurück zu weisen, denn es ist nicht nachvollziehbar, wieso der an die Grundstückgrenze verlegte Weg oder allfällige Treppenstufen schwieriger zu räumen seien, als der bisher benutzte Weg. Weiter bemängelt der Beklagte, der Weg würde wegen der oberhalb gelegenen durchnässten Wiese verwässern bzw. vereisen.