Sachverhalt: Der Gesuchsgegner ist Vater dreier Kinder. Sein mittleres Kind X., ist 15 Jahre alt und besucht in Y. die Realschule. Zwischen Vater und Tochter besteht ein schwerwiegender Erziehungskonflikt, in dessen Verlauf es auch zu körperlichen Übergriffen des Vaters gegenüber der Tochter gekommen ist. Dem Gesuchsgegner wird von den Untersuchungsbehörden vorgeworfen, am 28. November 2001 anlässlich eines Gespräches zwischen dem Gesuchsgegner und zwei Lehrern von X. damit gedroht zu haben, X. zu töten. Der Einzelrichter des Kantonsgerichtes, der die Anordnung der Untersuchungshaft gestützt auf Art.