Er verlangte die Ablösung des Baurechtes und die Entfernung der Tankanlage. Es kam dann zum Abschluss eines Vergleiches, doch konnte über den Verbleib der unterirdischen Tankanlage keine Einigung erzielt werden. Z. erhob Klage auf Übertragung der auf der Liegenschaft Nr. a lastenden Baurechte an ihn und auf Entfernung der installierten Tankanlage, blieb mit seinem Begehren aber erfolglos. 77 B. Gerichtsentscheide 3379