Auch dieses Baurecht wurde auf unbestimmte Zeit, übertragbar und vererblich ausgestaltet. Gleichentags kam es auch zum Abschluss eines obligationenrechtlichen Benzinlieferungs-/bzw. Tankstellenpachtvertrages. In der Folge wechselte die Liegenschaft mehrmals den Eigentümer. Die Tankstelle wurde bis 1985 betrieben. Im Juni 1988 wurde die Tankstelle durch das Amt für Umweltschutz auf dem Wege einer Ersatzvornahme ausser Betrieb gesetzt. Am 14. September 1990 erwarb Z. die Liegenschaft. Er verlangte die Ablösung des Baurechtes und die Entfernung der Tankanlage.