B. Gerichtsentscheide 3355 3355 Unterhaltsbedarf von Kindern. Das Kantonsgericht hat die bisherigen Richtlinien über den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern überarbeitet. Die neuen Werte halten sich an den indexbereinigten Zahlen gemäss Empfehlungen des Zürcher Jugendamtes aus dem Jahre 1988, wobei der bisherige Abzug von 10 % fallen gelassen wurde. Sie gelten für Monatseinkommen zwischen Fr. 4'500.-- und Fr. 8'000.--. Die neuen Tabellen basieren auf einem Indexstand von 100,0 Punkten per Mai 2000; sie erfahren eine Anpassung, wenn sich der Index um einen Punkt erhöht.