N. 1 b und 2 zu Art. 368 Bern. ZPO; M. Ehrenzeller, Komm. N. 4 zu Art. 274 ZPO; BGE 105 II 271). Der Gesuchsteller und Appellant begründet sein Revisionsgesuch damit, dass ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses der Scheidungskon­ vention nicht bekannt gewesen sei, dass die Geldspenden der Ehefrau an religiöse Institutionen im Steuerveranlagungsverfahren nicht ab­ zugsberechtigt seien. Dies habe er auch nicht annehmen müssen, weil die Steuerverwaltung, die früher solche Abzüge zugelassen habe, offenbar ihre Praxis geändert habe.