7 LPG beträgt die erste Pachtdauer für landwirtschaftli­ che Gewerbe mindestens neun Jahre und für einzelne Grundstücke mindestens sechs Jahre. Der Pachtvertrag gilt unverändert für jeweils weitere sechs Jahre. wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und nicht ordnungsge­ mäss gekündigt worden ist oder wenn er auf bestimmte Zeit abge­ 116