bedarf bestanden habe. Prof. M. hält in seinem Gutachten dazu fest, die Kenntnis des erheblichen Risikos von Radialisparesen sei eine spezifisch chirurgische Angelegenheit und gehöre vor allem zum Wis­ sensschatz der allgemeinen Chirurgie, der Kinderchirurgie und ganz im speziellen der Unfall- und Extremitätenchirurgie. Es wäre unver­ hältnismässig dieses Detailwissen von allgemeinpraktizierenden Ärz­ ten, Internisten und nicht chirurgisch tätigen Kinderärzten zu verlan­ gen.