Im übrigen war der Eingriff mehrere Monate im voraus vereinbart worden, so dass für eine umfassende Aufklärung genügend Zeit vorhanden gewesen wäre. Die Klägerin hätte Gelegenheit erhalten, sich über die Tragweite der Plattenentfernung und die damit verbundenen Gefahren klarzu­ werden und sich erst nach reiflicher Überlegung zu entscheiden. Er­ fahrungsgemäss fällt es viel schwerer, auf eine Operation zu verzich­ ten bzw. auf seinen Entscheid zurückzukommen, wenn man bereits ins Spital eingetreten ist und alle organisatorischen Vorkehrungen bereits getroffen sind, als wenn man sich die Sache in Ruhe zu Hause überlegen und allenfalls mit weiteren Personen besprechen kann.