b) Bestehen Behandlungsaltemativen, so ist der Arzt verpflichtet, auch darüber zu informieren. Im vorliegenden Fall existieren Empfeh­ lungen der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen, wonach Platten 'in situ' zu belassen sind, sofern kein zwingender Grund für ihre Entfernung vorliegt. Diese Empfehlungen gelten heute nach An­ gaben von Prof. M. international und seien sowohl von Unfallchirurgen wie von Orthopäden anerkannt.