In casu liegt ein von der Klägerin unterzeichnetes Schreiben bei den Akten, in welchem sie bestätigt, über einen "vorgesehenen ärztli­ chen Eingriff" aufgeklärt worden zu sein. Nach dem Titel "Bestätigung der Aufklärung über einen vorgesehenen ärztlichen Eingriff und Einwil­ ligung" beginnt das Schreiben mit folgendem Absatz: "Nach Aufklärung entsprechend den o.a. Angaben über die Krank­ heit und den vorgesehenen Eingriff erkläre ich meine Einwilligung; sie umfasst die hierbei erforderlichen Hilfsmassnahmen und evtl, notwen­ dige Erweiterungen.