B. Gerichtsentscheide 3311 des Schuldners recht weit ausgelegt. Das Gesuch um Anweisung an den Arbeitgeber von A. S. wird abgewiesen. OGP 4.5.1998 3311 U nterhalt von D ienstbarkeitsvorrichtungen. Dient eine Dienstbar­ keitsvorrichtung mehreren Grundstücken, obliegt diesen gemäss Ge­ setz der Unterhalt gemeinsam. Eine abweichende Regelung erfordert einen Eintrag auf dem Grundbuchhauptblatt; die Erwähnung in einem Grundbuchbeleg genügt nicht (Art. 741 Abs. 2 ZGB).