Zürich 1988, S. 61). Bei der Frage, ob neues Vermögen hätte geschaffen werden kön­ nen, ist auch die Einkommenssituation der Ehefrau des Gesuchstel­ lers zu berücksichtigen, Gemäss Art. 159 Abs. 2 ZGB verpflichten sich die Ehegatten, gegenseitig das Wohl der Gemeinschaft in ein­ trächtigem Zusammenwirken zu wahren. Die Ehegatten sorgen ge­ mäss Art. 163 ZGB gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für 109 B. Gerichtsentscheide 3305