Gemäss Aus­ kunft eines Onkologen ist mit Einbussen der kognitiven Leistungen zu rechnen. Dazu gesellen sich die allseits bekannten Nebenfolgen der Therapie (Unwohlsein, Haarausfall etc.). Diese Folgen sind es, die gegen ein vorbehaltloses Bejahen der schulmedizinischen Behand­ lung sprechen können. Der Entscheid über die Durchführung dieser Behandlung setzt deshalb ein Abwägen voraus. In diesem Prozess spielen nun nebst rein objektiven Argumenten auch - einfach ausge­ drückt - weltanschauliche Überlegungen eine gewisse Rolle. Diese 80 B. Gerichtsentscheide 3277