Dass Art. 96 Abs. 3 ZPO Kautionsentscheide ausdrücklich als be­ schwerdefähig erklärt, bedeutet nicht, dass bezüglich formeller Vor­ aussetzungen, Beschwerdegründe, Kognitionsbefugnis usw. spezielle Regeln gelten. Art. 280 ff. ZPO sind jedenfalls solange ohne Ein­ 80